Allgemeine Geschäftsbedingungen


Anbieter-Kennzeichnung:

Veranstalter

Michael Linss
Häfnergasse 10
63456 Hanau
Fon: +49 (0)6181-966-008
Fax: +49 (0)6181-966-004
Internet: www.styleandboost.de
E-Mail: info@styleandboost.de

Vertragsparteien:
Ihr Vertragspartner beim Kauf von Eintrittskarten zu unseren Veranstaltungen ist:
Michael Linss
Häfnergasse 10
63456 Hanau
Fon: +49 (0)6181-966-008
Fax: +49 (0)6181-966-004
Internet: www.styleandboost.de
E-Mail: info@styleandboost.de

Folgende Bestimmungen werden mit dem Kauf eines Veranstaltungstickets anerkannt:

Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung /-absage, Sichtbehinderung

Inhaltliche- Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Bei genereller Absage einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren und Porto bzw. Versand) vom Veranstalter zurück erstattet. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Aus wetterbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben. Mit einem "Einlass Stop" muss gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.


Späteinlass, Bild- und/oder Tonaufnahmen

Nach dem Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Stellplatz.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Jugendschutz

Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten. Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Jeder Besucher unserer Veranstaltungen ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig mitzuführen und auf Verlangen einer berechtigten Person vorzuzeigen.

Umweltschutz

Sie verpflichten sich auf unseren Veranstaltungen, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unseren Veranstaltungen stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Toiletten sind zu benutzen.

Sonstiges

Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Falls ein Einlass Stop ausgesprochen wurde, gibt es Veranstaltungsgelände, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Der Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen vom Veranstalter grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt. Kinder unter 14 Jahren haben auf der Veranstaltung, in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten, kostenfreien Eintritt. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen über einem Liter Inhalt, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen in das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht. Beim Einlass kann eine Sicherheitskontrolle stattfinden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Fahrzeug- Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen oder einen Stempel eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte, des Stempels oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt.
Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter.
Keine Burnouts, Motor aufheulen lassen, Lärmbelästigung in jeglicher Form.
Auf Schrittgeschwindigkeit achten (auch auf Zu und Abfahrtswegen).
Abfall ist in den aufgestellten Abfalleimern zu entsorgen oder wieder mit nach Hause zu nehmen.
Die zur verfügung gestellten Toiletten sind zu benutzten.
Bei An und Abfahrt ist die StVO zu beachten.

Besucher, die dem zuwieder handeln, sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht. Der Aufenthalt für Minderjährige bis 14 Jahren auf dem Gelände ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. In diesem Falle akzeptieren wir keine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Dritte. Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen. Bei den Treffen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr. Das Mitbringen oder die Benutzung von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Das Tuning Treffen:
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